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11.02.2012

Reisetipp Kuba in Kuba

Reiseland: Kuba
Region: Kuba
Ort:
Rubrik: Allgemeine Hinweise
erstellt am: 21.04.10
bereits gelesen: 769 mal
Weiterempfehlung: ja

Autor

SalsaExpress
Expertendetails:
SalsaExpress - Kubareisen und Kubaurlaub
Calle 19 # 1461 e/28 y 30
DE-La Habana, Cuba
Tel.:
Fax:
http://www.onlineweg.de/activereisen

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Ab 1. Mai 2010 Nachweispflicht für Krankenversicherungsschutz

SalsaExpress informiert: Jeder Kubareisende ist ab 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.Nach den bisher von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt. Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba, E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de zu wenden. Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es sollen Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben werden.Quelle: Auswärtiges Amt

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